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CSU
• 25.03.2009

(...) Die Forderung des innenpolitischen Sprechers der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer MdB, derartige gewaltverherrlichende Killerspiele konsequent zu verbieten, findet daher meine Unterstützung. (...) Die überragende Mehrzahl der Mitglieder in den Schützenvereinen wird ihrer Verantwortung gerecht. (...)

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CSU
• 24.03.2009

(...) Auch wenn dies im Zeitalter des Internet sicher nicht in vollem Umfang möglich sein wird, müssen wir nach meiner Überzeugung das Menschenmögliche tun, um deren Konsum, insbesondere durch Jugendliche, zurückzudrängen. Deshalb brauchen wir ein klareres und umfassenderes Verbot von Killerspielen. (...)

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CSU
• 18.03.2009

(...) Wenn es in einem Spiel vor allem darum geht, am Bildschirm grausame Gewalttätigkeiten zu begehen, die mit der Menschenwürde sicherlich nicht vereinbar sind, und dies in erschreckend realistischer Art und Weise – insbesondere mit einer perfekten Grafik – dargestellt wird, dann ist eine Grenze überschritten. Die Forderung des innenpolitischen Sprechers der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer MdB, derartige gewaltverherrlichende Killerspiele konsequent zu verbieten, findet daher meine Unterstützung. (...)

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CSU
• 19.03.2009

(...) Sollten Sie der Ansicht sein, dass ein bestimmter Videoclip oder eine bestimmte TV-Sendung, so wie der Werbespot der AnaWerbespot der Anarchistischen Pogo-ParteiPD), gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag und die Menschenwürde verstößt, so schlage ich Ihnen vor, dies der Landesmedienanstalt Ihres Bundeslandes zu melden. (...)

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CSU
• 17.03.2009

(...) auch der Amokläufer von Winnenden hat sich offenbar - wie schon der Täter von Erfurt - mit Killerspielen beschäftigt. Der Gesetzgeber sollte verhindern, dass Kinder und Jugendliche am Computer das Töten lernen. (...)

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CSU
• 18.02.2009

(...) Aus der Sicht der Bundesregierung war es jedoch notwendig, diese Klarstellung im Gesetz vorzunehmen, weil andernfalls keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Bundesfahrzeuge im friedensmäßigen Katastrophenschutz gegeben wäre. Die gesetzliche Klarstellung im Zivilschutzgesetz ändert hieran nichts, schon deshalb, weil sie letztlich nur die bisher ohnehin schon geübte Praxis abbildet. Die Klarstellung bietet aber für alle Beteiligten ein deutliches Mehr an Rechtssicherheit. (...)

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