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Hartmut Koschyk
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Frage von Guido F. •

Frage an Hartmut Koschyk von Guido F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Koschyk,

Sie haben sich für ein Verbot sogenannter "Killerspiele" ausgesprochen, da der Täter des Winnender Amoklaufs sich im Vorfeld intensiv mit "Killerspielen" auseinandergesetzt habe.
Wie genau definieren Sie überhaupt den Begriff "Killerspiel"?

Wie intensiv hat sich der Täter von Winnenden denn eigentlich mit "Killerspielen" auseinandergesetzt, und wie bewerten Sie, dass es in Deutschland wahrscheinlich Millionen Menschen gibt, die solche "Killerspiele" spielen, ohne zum Amokläufer zu werden?

Welche Kenntnisse haben Sie in diesem Zusammenhang darüber, wie viele Verursacher von Verkehrsunfällen in ihrer Freizeit Autorennsimulationen spielen, und würden Sie solche Autorennsimulationen, mit Blick auf die Verkehrssicherheit, auch verbieten wollen?

Ist die Gefahr für die Gesellschaft, die von "Killerspielen" ausgeht, tatsächlich so groß, dass ein Verbot gerechtfertigt wäre?

Wie möchten Sie ein solches Verbot, angesichts der Möglichkeit, Computerdateien weltweit über das Internet austauschen zu können, überhaupt durchsetzen und kontrollieren?

Sollten Sie nicht viel eher hervorheben, dass die meisten Amokläufer vor ihren Taten Kontakt zu Schusswaffen hatten und die Taten selbst auch mit Schusswaffen verübt wurden?
Müssten Sie nicht konsequenterweise ein generelles Verbot von Schusswaffen fordern, und wäre ein Schusswaffenverbot nicht sogar ein viel besseres Mittel, Amokläufe zu verhindern?

Muss ein Verbot von "Killerspielen" nicht letztendlich als bloßer politischer Aktionismus betrachtet werden, der die Hilflosigkeit des Gesetzgebers entlarvt, weil dieser nicht in der Lage ist, die tatsächlichen Ursachen solcher Taten, wie z.B. soziale Ausgrenzung, zu bekämpfen?

Ich freue mich auf Ihre ausführlichen Antworten.

Freundliche Grüße
Guido Friedewald

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Friedewald,

Killerspiele erfassen Spielprogramme, die grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen. Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, dass am Computer in derartigen Spielen virtuell Menschen massakriert werden.

Zwar wird nicht jeder, der derartige Gewaltdarstellungen in Videos, Computerspielen oder anderen Medien konsumiert, zum Amokläufer. Dennoch besteht bei labilen Menschen und sicherlich gerade auch bei Jugendlichen und Kindern eine erhebliche Gefahr, dass der exzessive Konsum von Killerspielen oder ähnlichen Medien die Hemmschwelle zur Begehung von Gewalttaten deutlich senkt. Sowohl der Amokläufer von Erfurt 2002 als auch der Täter von Winnenden haben offenbar in hohem Ausmaß gewaltverherrlichende Computerspiele konsumiert. Wir brauchen daher weitere gesetzliche Änderungen, um gewalthaltige, menschenverachtende Computerspiele konsequent vom Markt zu drängen. Auch wenn dies im Zeitalter des Internet sicher nicht in vollem Umfang möglich sein wird, müssen wir nach meiner Überzeugung das Menschenmögliche tun, um deren Konsum, insbesondere durch Jugendliche, zurückzudrängen. Deshalb brauchen wir ein klareres und umfassenderes Verbot von Killerspielen.

Ein generelles Verbot von Schusswaffen lehne ich hingegen ab und möchte darauf hinweisen, dass in den letzten sechs Jahren das Waffenrecht bereits zweimal nicht unerheblich verschärft wurde. Legale Waffenbesitzer, wie Sportschützen und Jäger, müssen bereits sehr hohe Anforderungen an ihre persönliche Zuverlässigkeit sowie beim Umgang und der Aufbewahrung von Schusswaffen erfüllen. Dabei geht die übergroße Mehrzahl der legalen Waffenbesitzer, wie Sportschützen und Jäger, überaus verantwortungsvoll mit Waffen um. Dass dies offensichtlich im Vorfeld des Amoklaufs von Winnenden in Bezug auf die Verwahrung einer einzelnen Schusswaffe nicht der Fall ist, rechtfertigt nicht, einen Generalverdacht gegen die legalen Waffenbesitzer insgesamt zu konstruieren. Die von einigen Stimmen in den letzten Tagen erhobene Forderung nach einer zentralen Lagerung von Schusswaffen - etwa in den Schützenvereinen - ist ebenfalls verfehlt. Solche Waffenlager würden die Sicherheit nicht erhöhen, sondern wären vielmehr sogar selbst eine Gefahrenquelle, weil sie ein lohnendes Einbruchsziel für Kriminelle wären.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk MdB