Portrait von Hartmut Koschyk
Hartmut Koschyk
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hartmut Koschyk zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Anika G. •

Frage an Hartmut Koschyk von Anika G. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Koschyk,

ich würde gerne wissen, ob und warum Sie am 24.06.2016 im Bundestag gegen den Antrag der Linksfraktion "Sanktionsregelungen für Beförderungsunternehmen, insbesondere Flug-und Schiffsunternehmen, abschaffen" gestimmt haben, indem Sie als Fraktion die Beschlussempfehlung des Innenausschusses angenommen haben. Was genau spricht denn gegen die Einreise von Schutzsuchenden mit einem Flugzeug?

Beste Grüße,

Anika Groß

Portrait von Hartmut Koschyk
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Groß,

der federführende Innenausschuss hat am 22.06.2016 (Drucksache 18/8905) die Ablehnung des Antrages der Fraktion DIE LINKE empfohlen. Entsprechendes gilt für die mitberatenden Ausschüsse für Verkehr und digitale Infrastruktur, für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und für die Angelegenheiten der Europäischen Union.

Die genannten Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes (§§ 63, 64), auf deren Abschaffung der Antrag abzielt, legen fest, dass Beförderungsunternehmer Ausländer nur in das Bundesgebiet befördern dürfen, wenn sie im Besitz eines erforderlichen Passes und eines erforderlichen Aufenthaltstitels sind. Für den Fall der Zuwiderhandlung sind Zwangsgelder vorgesehen. Die Vorschriften dienen der effektiven Anwendung der Einreisebestimmung bereits bei Antritt der Reise und der Minderung der wirtschaftlichen Belastungen des Staates und der Betroffenen. Die Bundesrepublik Deutschland strebt eine gesteuerte Zuwanderung von Ausländern an, die in Deutschland arbeiten, studieren oder aus humanitären Gründen Aufnahme finden sollen. Die hier angesprochenen Sanktionsregelungen gegen Beförderungsunternehmer, die Ausländer ohne gültige Einreisepapiere nach Deutschland befördern, zählen zu den unterschiedlichen Regelungen zur Bekämpfung der illegalen Einreise.

Die den Beförderungsunternehmern in den genannten Vorschriften auferlegten Verpflichtungen sind Teil der auf europäischer Ebene verabredeten Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Einreisen und unerlaubter Zuwanderung und zur Kontrolle der Zuwanderungsströme. So gibt etwa das Schengener Durchführungsübereinkommen den Mitgliedstaaten vor, dass sie Sanktionen gegen Beförderungsunternehmen einführen müssen, die Drittstaatsangehörige ohne die erforderlichen Dokumente befördern. Die Vorschriften sind sowohl mit der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) als auch mit dem sonstigen Völkerrecht vereinbar. Schließlich wird auch nicht gegen das Grundrecht auf Asyl aus Art. 16a Abs. 1 GG verstoßen. Der Antrag war daher schon deshalb abzulehnen, weil das europäische Recht entsprechende Vorgaben macht.

Soweit in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auch die Schleusernetzwerke angesprochen werden, darf ich darauf hinweisen, dass es auch uns ein Anliegen ist, das tödliche Geschäft der Schlepper zu erschweren und zu verhindern. Hier haben wir etwa durch das EU-Türkei-Abkommen vom 18. März 2016 bereits Einiges erreicht. Dieses sieht unter anderem vor, dass alle Migranten, die seit dem 20. März von der Türkei aus illegal nach Griechenland kamen, in die Türkei zurückgebracht werden können. Mit den ersten Rückführungen wurde am 4. April begonnen, zwischenzeitlich sind mehrere hundert Migranten auf diesem Weg in die Türkei zurückgeführt worden. Durch die Rückführung illegaler Migranten in die Türkei wird das tödliche Geschäft der Schlepper erschwert. Gleichzeitig geht von dem Verfahren auch das Signal aus, dass sich illegale Migration nicht lohnt.

Daneben darf ich Ihnen mitteilen, dass Schiffe der europäischen Grenzschutzagentur Frontex seit Jahren die Seegrenzen der EU im Mittelmeer kontrollieren. Sie fangen Flüchtlingsboote ab und eskortieren sie in die Gewässer der Staaten zurück, aus denen sie kommen. Derzeit konzentriert sich die Arbeit von Frontex auf die Seegrenze zwischen Griechenland und der Türkei, von wo aus sich die meisten Flüchtlinge auf die gefährliche Überfahrt in die EU machen. Frontex alleine kann allerdings angesichts der immensen Zahl an Flüchtlingsbooten wenig ausrichten. Für kurzfristige Entlastung sorgt daher eine NATO-Mission in der Ägäis. Ein NATO-Marineverband unter deutscher Führung patrouilliert seit dem 8. März 2016 zwischen der griechischen Insel Lesbos und dem türkischen Festland. Hauptziel des NATO-Einsatzes ist es, Informationen über Schlepperaktivitäten zu sammeln und an die Küstenwachen, Frontex oder die zivile Seenotrettung zu melden. Die türkische Küstenwache soll dann dafür sorgen, dass keine Flüchtlingsboote mehr in Richtung Griechenland ablegen. Zurückgebracht werden können die Flüchtlinge, die sich schon auf See befinden, nur von Frontex oder der türkischen Küstenwache. Die Türkei hat sich zu ihrer Rücknahme verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk