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Hartmut Koschyk
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Frage von Rolf W. •

Frage an Hartmut Koschyk von Rolf W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

eine von den Nürnberger Nachrichten durchgeführte online-Umfrage, ob die erneute, jetzt vorgesehene Diätenerhöhung für Bundestagsabgeordnete zu Recht erfolgt, wird von 88,1 % der Umfrageteilnehmer (bei insg. 865 Antwortenden) verneint. Sicher ist die Umfrage nicht repräsentativ, das Ergebnis aber ist vom Tenor her eindeutig. Werden Sie als gewählter Staatsbürgervertreter die in Umfragen, öffentlichen Diskussionen, Medienkommentaren und Leserbriefen zu Tage tretende, eindeutig klare und entrüstete Ablehnung dieses Abgeordnetenvorhabens zum Anlass nehmenn , den Bürger(un)willen stellvertetend für diese in der vorgesehenen Bundestagsentscheidung kund zu tun und gegen diese Diätenneuerhöhung stimmen?

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Wank

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wank,

gerne antworte ich auf Ihre Frage und hoffe, auf diesem Weg bestehende Missverständnisse ausräumen zu können.

In § 11 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes sind die Maßstäbe für die Höhe der Entschä­digung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages seit 1995 festgeschrieben. Die monatlichen Bezüge der Abgeordneten haben sich danach an den Bezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6) und den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen auf Zeit (Besoldungsgruppe B6) zu orientieren.

Die Besoldung der Beamten und Richter wird in Umsetzung des Tarifabschlusses für den Öffentlichen Dienst zunächst rückwirkend zum 01. Januar 2008 und dann erneut zum 01.Januar 2009 angehoben. Als Folge dieser aktuellen Änderungen der Richter -- und Beamtenbesoldung erhöht sich auch die Abgeordnetenentschädigung. Diese wird vergleichbar den genannten Orientierungsgrößen B6/R6 zum 1. Januar 2009 um 278,00 EUR (3,63 vH) und zum 1. Januar 2010 um 213,00 EUR (2,68 vH) angehoben.

Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung folgt der Erhöhung der Richter- und Beamtenbesoldung also erst mit einjähriger Verzögerung. Die Mitglieder des Deut­schen Bundestages erhalten darüber hinaus nicht die für Januar 2009 nach dem neuen Dienst- und Besoldungsrecht vorgesehene einmalige Zahlung in Höhe von 225,00 EUR.

Ich bin mir bewusst, dass jede Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung in der Öffentlichkeit besonders kritisch bewertet wird, deshalb begrüße ich, dass mit den genannten Besoldungsgruppen eine vergleichbare Bezugsgröße gefunden wurde, an der sich die Höhe der Abgeordnetenbezüge orientiert. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf wird dies entsprechend nachvollzogen, allerdings mit jeweils einjähriger Verzögerung.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Koschyk