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Hartmut Koschyk
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Frage von Jay S. •

Frage an Hartmut Koschyk von Jay S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Koschyk,

können Sie schon sagen, wann die Transaktionssteuer eingeführt wird und wenn nein, an welchem Problem es noch hängt?
Ich gehe natürlich davon aus, dass die Transaktionssteuer so gestaltet ist, dass sie eine Regulierungswirkung auf den Finanzmärkten hat und sie in erster Linie von den Zockern zu zahlen ist.

Sind Sie nicht auch der Meinung, dass die Einnahmen aus der Steuer z.B. gut für die Hochwasserhilfsfond gebraucht werden kann?
Was halten Sie davon, dass für den Hochwasserhilfsfond Millionen aus den überflüssigen Wirtschaftsministerium und den verschwenderischen Verteidigungsministerium umgeschichtet wird?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Scharff

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Scharff,

mit den Bestrebungen der Bundesregierung zur Einführung einer Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene soll sich der Finanzsektor an den Kosten der Finanzkrise beteiligen. Um Ausweichreaktionen in der Finanzbranche so weit wie möglich zu begrenzen, sollten möglichst viele europäische Länder eine Finanztransaktionsteuer einführen. Die Bundesregierung hat erreicht, dass die EU-Finanzminister am 22. Januar 2013 eine „Verstärkte Zusammenarbeit“ bei der Finanztransaktionsteuer beschlossen haben. Zusammen mit Deutschland werden mindestens 10 EU-Staaten die Steuer einführen. Belastbare Aussagen zum konkreten Zeitpunkt der Einführung sind momentan aber noch nicht möglich. Deutschland wird bei den anstehenden Beratungen dafür Sorge tragen, dass die Steuer nicht zu hohen Belastungen für „kleine Sparer“, für Direktinvestitionen und für die Altersvorsorge führt.

Was Ihre Frage nach der finanziellen Ausstattung eines Hochwasserfonds betrifft: Die Bundesregierung hat den von der Flut betroffenen Ländern finanzielle Soforthilfen in einem Umfang von 100 Mio. Euro zugesagt. Damit sollen die Soforthilfen der Länder hälftig vom Bund mitfinanziert werden. Die 100 Mio. Euro werden vom Bund nicht als maximale Obergrenze angesehen. Wenn nach der Flut klar ist, welche Schäden entstanden sind, wird die Bundesregierung die Menschen in den Flutgebieten nicht alleine lassen. Die betroffenen Länder werden den Wiederaufbau nicht aus eigener Kraft bewältigen können. Für die Gewährleistung von Soforthilfen für die Betroffenen gelten für die Bundesregierung die bisherigen Zusagen weiter. An jedem Soforthilfeprogramm der Länder wird sich der Bund zur Hälfte beteiligen. Für die Einrichtung eines nationalen Fonds steht momentan eine Zahl in Höhe von bis zu 8 Mrd. Euro im Raum. Hier werden die Rahmenbedingungen der finanziellen Ausstattung des nationalen Fonds und die Finanzierung durch Bund und Länder zeitnah zu klären sein, so dass schnell ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk