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Hartmut Koschyk
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Frage von Hermann B. •

Frage an Hartmut Koschyk von Hermann B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Koschyk,

Frage 1) wieso sprechen Sie und einige Ihrer Parteikollegen von Diebstahl und Hehlerei im Zusammenhang mit dem Kauf einer CD (vermuteter Inhalt: Daten über Steuerhinterziehung)?

Frage 2) Juristisch sind diese Begriffe wohl völlig unangebracht, oder? Dann verwirren SIe bitte doch nicht die Öffentlichkeit und potenziellen Wähler.

Inhaltlich kann es auch kein kein Diebstahl, weil dem Eigentümer der Daten NICHTS weggenommen wurdem was ihm jetzt fehlen würde. Frage 3) Sehen Sie irgendetwas Fehlendes?

Es ist einige der wenigen Male, dass mir unsere Bundeskanzlerin Respekt einflößt!

Für eine Antwort auf meine drei Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit besten Grüße
Hermann Bauer

Portrait von Hartmut Koschyk
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bauer,

vielen Dank für Ihre Fragen im Zusammenhang mit dem Ankauf steuererheblicher Auslandsdaten. Gerne nehme ich dazu Stellung:

Es muss im Rahmen des rechtlich Zulässigen alles Mögliche getan werden, um Steuerhinterziehern das Handwerk zu legen und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die Steuergerechtigkeit auch bei Auslandssachverhalten herzustellen. Dies sind wir den ehrlichen Steuerzahlern schuldig. Dies ist die klare Position der Bundesregierung.

Aber das Problem hat natürlich eine tiefere Ursache. Und die müssen wir durch eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in der Bekämpfung von Steuerhinterziehung lösen. Angesichts der wachsenden sozialen Spannungen, die durch die Globalisierung, auch durch die Krise an den Finanzmärkten, durch unangemessene Bonuszahlungen auf der einen Seite und Verlust von Arbeitsplätzen auf der anderen Seite, entstehen, wäre es unerträglich, wenn der Staat seine Aufgabe nicht ernst nimmt, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen, das bedeutet, die geltenden Steuergesetze auch zu vollziehen. Dies ist auch ein Verfassungsauftrag an die Finanzverwaltung, nämlich die Gewährleistung einer gleichmäßigen Besteuerung.

Das Bundesministerium der Finanzen hat die mit einem Ankauf steuererheblicher Informationen über Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger im Ausland verbundenen steuerrechtlichen und strafrechtlichen Fragen in den ihm vorgelegten Fällen eingehend geprüft. Die handelnden Amtsträger machen sich beim Ankauf der fraglichen Daten nicht strafbar. Die angekauften Beweismittel sind im Besteuerungsverfahren und im Strafverfahren verwertbar. Es gibt übrigens sogar Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichts, nach der die Verwendung solcher Daten zulässig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk MdB