(...) Hinsichtlich der weiteren Tätigkeit, z.B. in einem ausgeübten Beruf, gibt es für keinen Bürger, weder für Sie noch für mich eine Verpflichtung, dieses offen und für jedermann einsichtig zu veröffentlichen. Auch Sie mussten sicherlich nicht die Einkünfte auf Heller und Pfennig für jeden offen z.B. ins Internet stellen? (...)
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