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Hartfrid Wolff
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Frage von Rainer I. •

Frage an Hartfrid Wolff von Rainer I. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Wolff,

die neue Abgeltungssteuer enthält einige Regelungen, deren Rechts- und Verfassungsmäßigkeit ich bezweifle. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir dazu ein paar Fragen beantworten könnten.

1. Die für Privatanleger bisher geltende Spekulationssteuerfrist wird mit der Abgeltungssteuer abgeschafft. Alle mit Aktien realisierte Wertzuwächse unterliegen künftig, unabhängig von der Haltedauer, in voller Höhe der Abgeltungssteuer.
Veräußerungsgewinne bei Immobilien, Edelmetallen und Kunstgegenständen bleiben dagegen nach Ablauf bestimmter Haltefristen steuerfrei.
Warum wird die Anlage in Immobilien, Gold und Kunst gegenüber der Aktienanlage begünstigt? Könnte das eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung sein?

2. Die Inflationsrate beträgt im langjährigen Durchschnitt 2,5%. Wenn Aktien nach 10 Jahren mit einem Kursgewinn von 30% verkauft werden, ist dies ein inflationärer Scheingewinn, denn die Kaufkraft der Aktienanlage ist nicht gestiegen. Seine Besteuerung kommt daher einer Teilenteignung gleich.
Ist dies vom Gesetzgeber und auch von Ihnen so gewollt? Wenn ja, warum? Ist das kein Verstoß gegen die in Art. 14 GG normierte Eigentumsgarantie?

3. Ich habe zu 2% Zinsen einen Lombardkredit in Yen aufgenommen und dafür auf Euro lautende Bundesanleihen mit einer Rendite von 3,8 % gekauft. Ab 2009 dürfen solche Kreditzinsen (und alle anderen Aufwendungen im Zusammenhang mit Wertpapieranlagen) vom Privatanleger nicht mehr als Werbungskosten abgezogen werden. Ohne den Abzug der Werbungskosten rechnet sich das Geschäft aber nicht und ich muss den Kredit tilgen.
Ist das Verbot des Werbungskostenabzugs nicht ein Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (wer Kreditzinsen zahlt ist weniger leistungsfähig), gegen die in Art 2 GG geschützte Handlungsfreiheit (ich muss tilgen) und gegen das Gleichbehandlungsgebot (der Immobilieninvestor darf seine Werbungskosten absetzen)?

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Imhof

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Imhof,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail an abgeordntenwatch vom 17.11.2007.

Die FDP hat die Abgeltungsteuer immer befürwortet, weil sie die Besteuerung von Kapitalerträgen sehr vereinfacht. Allerdings ist die Einbeziehung von Veräußerungsgewinnen verbunden mit dem Wegfall der Spekulationsfristen abzulehnen, weil sie die Planungssicherheit für die private Altersvorsorge erheblich beeinträchtigt. Die Kritik an der bevorstehenden Besteuerung von Veräußerungsgewinnen nimmt zu, insbesondere aus den von Ihnen genannten Gründen. Es bleibt abzuwarten, ob die Koalition bis zum Inkrafttreten der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 noch Änderungen vornimmt.

Es entspricht dem System der Abgeltungsteuer, dass ein individueller Werbungskostenabzug nicht möglich ist. Werbungskosten sollen künftig nur noch pauschaliert berücksichtigt werden. Darin liegt natürlich eine Durchbrechung des Leistungsfähigkeitsprinzips. Zur Kompensation wäre es wahrscheinlich angebracht gewesen, den Pauschalsteuersatz niedriger als auf 25% festzusetzen. Letztlich werden sich mit dieser Frage die Gerichte beschäftigen. Unabhängig davon ist es zutreffend, dass kreditfinanzierte Wertpapierkäufe deutlich an Rentabilität verlieren.

Mit freundlichen Grüßen

Hartfrid Wolff