(...) Im Februar 2011 erstellte das Bundesministerium für Gesundheit ein Positionspapier, in dem es diese Frage konkret ansprach: Zur Wahrung gleicher Wettbewerbschancen bei der Erbringung von ambulanten spezialärztlichen Leistungen durch Krankenhäuser und niedergelassen Vertragsärzte erwägt das Ministerium bei öffentlichen Krankenhäusern einen Investionskostenabschlag (als Durchschnittswert) von der Vergütung vorzunehmen. (...)
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