(...) Die bislang vorgelegten Gesetzentwürfe schaffen es nicht, dieses Problem zu beheben, wie der Deutsche Anwaltverein in seinen neutralen Stellungnahmen von 2011 und 2012 deutlich gemacht hat. Aus diesem Grund kennt Deutschland bislang keinen Straftatbestand bei Abgeordnetenbestechung, der über die bereits seit 1993 geltenden Bestimmungen zu Stimmenkauf und Stimmenverkauf (§ 108 StGB) hinausgeht. (...)
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