Die 4,5%-Kürzung kam vom Erweiterten Bewertungsausschuss, nicht vom G-BA. Psychotherapie ist 1% der GKV-Ausgaben. Wie rechtfertigt sich der Versorgungsschaden bei so geringem Einsparvolumen?
Sie schreiben, die Vergütungskürzung sei durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses erfolgt. Das trifft nicht zu: Die Absenkung um 4,5 Prozent beruht auf einem Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 SGB V. Der G-BA ist für Richtlinien zuständig, nicht für Honorarhöhen.
Frau L. hat darauf hingewiesen, dass Psychotherapie rund ein Prozent der GKV-Ausgaben ausmacht. Bei einem Einsparziel von 19 Milliarden Euro ist der Beitrag dieses Bereichs entsprechend gering. Der zu erwartende Versorgungsschaden ist es nicht.
Der Entschließungsantrag soll erst nach der Sommerpause beschlossen werden. Er ist rechtlich nicht bindend. Abgestimmt wird am 10. Juli.
Ich bitte um Antwort: Welches konkrete Einsparvolumen bringt die Budgetierung der Psychotherapie? Und werden Sie am 10. Juli zustimmen?

