(...) Presseveröffentlichungen können erfahrungsgemäß sowohl richtig als auch falsch sein. Es gilt im Übrigen für jedermann, auch für Politiker, zunächst die Unschuldsvermutung. Bevor ich mir also aus einer objektiven Aktenlage kein Bild über Sachverhalt, Rechtswidrigkeit und Schuld machen kann, ist es mir nicht möglich, Ihre Frage zu beantworten. (...)
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