
(...) September hat das BVerwG entschieden, dass das Spracherwerbserfordernis für Drittstaatsangehörige, die zu Deutschen ins Bundesgebiet nachziehen, gewissen Einschränkungen unterliegt. Die Entscheidung berührt nicht das Spracherfordernis beim Familiennachzug für den Nachzug zu Ausländern, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten. Das Urteil bestätigt die grundsätzliche Zulässigkeit des Spracherfordernisses. (...)