(...) Es kann gar keinen Zweifel geben: Videoüberwachung ist nicht nur zur Strafverfolgung, sondern gerade auch zur Verhinderung von Terroranschlägen unverzichtbar. Entscheidend ist dabei nicht allein die Überwachung, sondern - wie von der DB AG praktiziert - die Schaffung einer Auswertemöglichkeit durch Aufzeichnung und Speicherung des Videomaterials mit einer Speicherfrist von bis zu 48 Stunden. (...)
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