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Hans-Peter Uhl
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Frage von Gunnar W. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Gunnar W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Uhl,

Ich beziehe mich auf Ihre Aussage gegenüber der Thüringer Allgemeinen. Mit welcher Begründung wollen Sie mir das Spielen von bestimmten Computerspielen verbieten? Als Volljähriger bin ich durchaus in der Lage selbst zu entscheiden, was mir gut tut und was nicht.

Wie komen SIe dazu, meine persönliche Freiheit beschränken zu wollen?

Sind Sie etwa der gleichen Meinung wei der Herr Schäuble, der meint, Freiheit würde zu exzessiv genutzt?

MgG

Gunnar Wardenbach

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wardenbach,

unser freiheitliches Rechtssystem kennt eine Fülle von Beschränkungen der persönlichen Freiheit, die zum Teil sehr ins Detail gehen. Denken Sie zum Beispiel an die Gurtpflicht oder das Verbot, beim Autofahren mit dem Handy zu telefonieren. Auch z.B. das Eigentumsrecht unterliegt vielen Beschränkungen. Denken Sie etwa an die Bestimmungen zum Mieterschutz.

Es ist nun einmal so, dass - wenn das soziale Zusammenleben funktionieren soll - jedes Freiheitsrecht seine Grenze in den Freiheitsrechten und Sicherheitsinteressen der anderen finden muss. Entscheidend für die demokratische Entwicklung solcher Beschränkungen ist, dass sie im öffentlichen Interesse gerechtfertigt werden können. Ich kenne keinen Lebensbereich, der nicht in der ein oder anderen Weise reguliert und somit mit Einschränkungen persönlicher Freiheit verbunden ist.

Der Bereich elektronischer Unterhaltung stellt hier keine Ausnahme dar. Unbestritten ist ja, dass alle Unterhaltungsmedien ein Jugendschutzthema sind. Ebenso unbestritten ist, dass Verstöße gegen den Jugendschutz teilweise strafechtlich relevant sind. Auch über den Jugendschutz hinaus sind Medieninhalte grundsätzlich strafrechtlichen Beschränkungen ausgesetzt - vgl. StGB § 131.

Umstritten ist, ob und inwiefern die geltenden Bestimmungen in Bezug auf besonders gewaltgeneigte Computerspiele
- ausreichend sind
- bzw. wirksam umgesetzt werden.
Sichergestellt werden muss nach meiner Auffassung vor allem, dass die Altersfreigabe von Computerspielen nicht zu lax erfolgt. Hinzu muss kommen, dass die Altersbeschränkungen auf dem Vertriebsweg strikt befolgt werden und die Erziehungsberechtigten ihre Aufsichtsfunktion erfüllen.

Darüber hinaus sollte es nach meiner Auffassung die Möglichkeit geben, in extremen Einzelfällen ein Verbot gegenüber menschenverachtenden Inhalten und Regeln von Computerspielen zu verhängen - so wie das z.B. bei rechtsextremistischem Propagandamaterial üblich ist. Auch hier stellen wir aus guten Gründen nicht ins Belieben eines jeden einzelnen, was er konsumieren möchte. Hierzu kann ich mir eine Ergänzung des Strafrechts vorstellen, weil der § 131 StGB in geltender Fassung dafür unpraktikabel erscheint.

Wichtige Feststellung: Ich habe grundsätzlich überhaupt kein Problem mit Computerspielen. Im Gegenteil würde ich mir sogar mehr öffentliche Aufmerksamkeit und Wertschätzung für gut gemachte und pädagogisch wertvolle Spiele wünschen. Doch da immer mehr Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene viel Zeit mit Computerspielen verbringen, wächst allmählich das Bewusstsein für mögliche gesellschaftliche Risiken aufgrund bestimmter PC- und Videospiele. Zu Recht sorgen wir uns um viele Zukunftsrisiken wie bei der Gentechnik oder beim Klimawandel. Da sollte auch die Frage erlaubt sein, was es für unsere Gesellschaft bedeutet, wenn von größeren Teilen der Bevölkerung intensiv Spiele gespielt werden, von denen manche sehr gewaltgeneigt sind.

Ich sehe durchaus das Problem, dass der Begriff ‚Verbot’ missverständlich ist und zum Teil als undifferenziertes Pauschalurteil gegen Computerspiele im Allgemeinen verstanden wird. Mir geht es jedoch vorläufig nicht darum, dass ein konkretes Spiel in einer konkreten Version verboten wird. Sondern mir geht es zunächst darum, die Diskussion um den Umgang mit ‚Killerspielen’ zu enttabuisieren:

Wir müssen anfangen, die Entwicklungen bei den Spielgewohnheiten genauer in den Blick zu nehmen. Zunächst gehört dazu ein geschärftes Bewusstsein auf Seiten der Erziehungsberechtigten dafür, welche Spiele Kinder und Jugendliche wie lange spielen. Hinzu muss ein geschärftes Bewusstsein auf Seiten der Industrie kommen, welche die Bedenken vieler Psychologen und anderer Wissenschaftler ernster nehmen sollte als bislang.

Die Politik muss diese Debatte einfordern und kann sich nicht feige wegducken und immer nur auf die Freiheit der Konsumenten verweisen. Das Nachdenken über realistische und verhältnismäßige Reaktionsmöglichkeiten des Gesetzgebers sollte schon erlaubt sein.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl