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Hans-Peter Uhl
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Frage von Karl G. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Karl G. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl

als Wahlkreisabgeordneten M-West und auch als Rechtsanwalt habe ich eine Frage zur Abwrackprämie an Sie. Generell teile ich die Bewertung vieler, die darin v.a. eine Konjunkturmassnahme für ausländische Kleinfahrzeuge sehen. Ich überlege auch die Anschaffung eines spritsparenden japanischen Kleinwagens. Die Prämie bedeutet hier einen Rabatt von 30%. Deutsche Hersteller können leider keine so günstigen und sparsamen Modelle anbieten.
Es geht mir hier aber nicht um die politische Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme -die Sie natürlich auch gerne kommentieren können -, sondern um die praktische Umsetzung.

Wie Sie aus eigener Erfahrung bestimmt wissen, bekommt man einen Neuwagen i.d.R. nicht direkt "zum Mitnehmen" im Autohaus, sondern das Auto wird gemäß den Kundenwünschen gefertigt und mit einer Lieferzeit von einigen Monaten geliefert.
So wie ich die bisherigen Veröffentlichungen zur Abwrackprämie verstehe, ist diese gedeckelt. (Prämien + Verwaltung 1.5 Mrd. Euro, Befristung bis 31.12.2009)
Die Befristung bis 31.12.2009 ist ja klar und planbar. Weniger planbar ist die Deckelung.
Es könnte ja passieren, dass ich mir morgen - in Vertrauen auf die Abwrackprämie - einen Neuwagen bestelle, der dann im Mai geliefert wird. Wenn ich dann den Antrag auf die Prämie stelle, dann könnte es sein, dass die Prämien bereits vergriffen sind und ich leer ausgehe.

Daher meine Frage:
Ist dieses Procedere eigentlich rechtlich vertretbar? Staatliche Subventionen können doch nicht mit Glücksspielmethoden vergeben werden.

Mit freundlichen Grüßen,
K. Graf

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Graf,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Die Mittel für die ´Abwrackprämie´ sind aus Gründen der Kostenkontrolle auf insgesamt 1,5 Mrd. Euro gedeckelt. Die Mittelverteilung erfolgt nach der Reihe der Antragseingänge.

Ich empfehle also, den Antrag (mit Vordruck) frühzeitig zu stellen auf Grundlage
- des Verwertungsnachweises des Altfahrzeugs
- der Zulassungsbescheinigung des Altfahrzeugs
- des Kaufvertrags über einen Neuwagen
und die Zulassungsbescheinigung des Neufahrzeugs später nachzureichen. Ihr Kfz-Händler kann Sie sicherlich im einzelnen genau beraten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl