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Hans-Peter Uhl
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Frage von Peter G. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Peter G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

in Ihrer Antwort vom 22.12.2008 an Herrn Dr. Mayer geben Sie u.a. eine Quelle an, die eine Aussage von Herrn Prof. Hüther beinhaltet. Ist Ihnen bekannt, dass Herr Prof. Hüther nicht unumstritten ist, da er für ein arbeitgebernahes Institut arbeitet?

Auch verwundert es mich zutiefst, dass Sie eine Quelle setzen, die eine Absenkung von Hartz IV fordert. Ich frage mich schon, was Sie damit bewirken wollen?

Im Januar muss ich zum Zahnarzt, da er es im Dezember nicht mehr machen konnte. Ich soll aber sofort 84 Euro zuzahlen, da man am Jahresanfang den kompletten Zuzahlungssatz( 2% des Jahreseinkommens) zuzahlen muss. Von was soll ich das bezahlen? Im ALG II Satz findet sich kein Posten für die Praxisgebühren bzw. Zuzahlungen. Warum befreit man ALG II EmpfängerInnen davon nicht?

Als Finanzierungsvorschlag würde ich vorschlagen, für pleite gegangene isländische Banken nicht mehr zu bezahlen. Können Sie die Medienberichte bestätigen, wonach dieser Posten 300 Mio. gekostet haben soll? Warum muss man die Einlagen von deutschen Sparer staatlich ersetzen? Zuerst haben diese Leute ihr Geld nach Island geschafft und dann soll der deutsche Steuerzahler dafür bezahlen? Warum? Wer sich zuerst gegen Deutschland entscheidet, der sollte nicht auf diese Solidarität setzen.
Ich denke, dieses Geld wäre in die Gesundheit besser investiert . Zumal ALG II EmpfängerInnen oftmals nicht wissen, woher man die Zuzahlung nehmen soll.
Ich bin sehr enttäuscht von meinem Land, welchem ich stets diente und Steuern bezahlte, bis ich von meinem Betrieb gefeuert wurde, da dieser nun mit Billigarbeiter arbeitet. Ein Mindestlohn hätte meinen Arbeitsplatz vermutlich erhalten, da es sich so für meinen Arbeitgeber nicht gelohnt hätte, eine osteuropäische Billigkraft zu beschäftigen.
Können Sie meine Enttäuschung nachvollziehen?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Groß

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Groß,

wen ich zitiere, können Sie ruhig mir überlassen. Wie ich Ihnen gerade in einer anderen Antwort erklärt habe - warum stellen Sie zwei Fragen hintereinander? - bedeutet ein Zitat nicht, dass ich mit der zitierten Person im zitierten Inhalt (oder gar darüber hinaus) übereinstimme.

Die Diskussion um Zuzahlungsbefreiungen für SBG-Leistungsempfänger geht in die selbe Richtung wie die Frage "warum nicht Regelsätze anheben?". Ich habe meine Position hierzu deutlich gemacht. Wohlgemerkt: Die Perspektive der Leistungsempfänger ist wichtig und für mich sehr nachvollziehbar; sie kann aber nicht isoliert von der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit der Steuer- und Beitragszahler und von den volkswirtschaftlichen Effekten betrachtet werden.

Bei den 300 Mio Euro, mit denen der Bund den isländischen Einlagensicherungsfonds stützt, handelt es sich nicht um eine Schenkung, sondern um ein Darlehen. Insofern geht Ihre Polemik fehl.

Die Problematik mit den "Billigarbeitern" bei Ihrem früheren Arbeitgeber würde sich vielleicht lohnen, sie Ihrem zuständigen Wahlkreisabgeordneten nachvollziehbar darzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl