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Hans-Peter Uhl
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Frage von Richard G. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Richard G. bezüglich Innere Sicherheit

Guten Tag!

Ich war heute auf dem German Classic Reitturnier in Hannover und habe die Familienministerin sowie den Mp von Niedersachsen dort gesehen. Beide hatten jeweils zwei Bodyguards an ihrer Seite. Wieso darf ich als Bürger nichteinmal mehr CS Gas oder einen Taser zu meiner eigenen Sicherheit abends führen, während anscheinend Polikter selbst in vollen Hallen auf bewaffnete Bodyguards nicht verzichten können? Wieso beantragen immer mehr Poliker jeder Partei einen Waffenschein? Glauben sie das Familienminsterin, falls ihr irgendwas zustossen sollte, nicht die einzige Wahl haben sollte, wie ich auch: nämlich wenn alles vorbei ist und einem hilflos gewalt angetan wurde, zu Polizei zu gehen?

Hochatungsvoll

Richard Graute

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Graute,

die Bestimmungen des deutschen Waffenrechts dienen dem Zweck, die Sicherheit der Bürger zu erhöhen, nicht sie zu gefährden.

Wer persönlich eine besondere Bedrohungslage glaubhaft machen kann und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, kann einen Waffenschein erlangen.

Mir ist nicht bekannt, dass Abgeordnete sich häufiger als andere Bürger um Waffenscheine bemühen. Ich persönlich hatte als Berufsmäßiger Stadtrat der Landeshauptstadt München einen Waffenschein; seit ich Abgeordneter bin, benötige (und habe) ich keinen mehr. Auch ohne Waffenschein sollten Sie sich bei Beachtung einiger Vorsichtsregeln im Allgemeinen sicher fühlen können - ggf. mit Hilfe eines Sebstverteidigungskurses o.ä.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl