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Frage von Paul K. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Paul K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

am 12.07. haben Sie auf dieser Plattform folgendes geschrieben:

"Eine Gesellschaft würde unfrei, wenn sie auf die Unvollkommenheit des Menschen und der Gesellschaft mit immer mehr Aufpasserorganisationen reagieren würde."
Auf den ersten Blick könnte man Ihnen zustimmen!
Und sogar die Meinung gewinnen, dass Sie für eine offene und freie Gesellschaft eintreten, in der Meschen- wie Bürgerrechte gewahrt werden.
Doch dann fällt auf, dass Sie etwas ganz anderes gemeint haben, denn Sie haben ja explizit nicht gesagt: Eine Gesellschaft würde unfrei, wenn ihre Regierung auf die...

Betrachtet man nun bestimmte aktuelle Entwicklungen in Deutschland, so stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung mit der "Unvollkommenheit des Menschen und der Gesellschaft" umgeht.
Vor dem Hintergrund Ihrer zitierten Äußerung könnte man den Eindruck gewinnen, dass Sie die folgenden Entwicklungen vehement ablehnen, da sie die Freiheiten der Mitglieder unserer Gesellschaft z.T. massiv einschränken:

Verabschiedung des "Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus", auch als "Anti-Terror-Gesetz" bekannt.

"Entwurf eines Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes", auch als "BND-Reform" bekannt.

Die geplante Erschaffung einer "Entschlüsselungsbehörde".

Fragen:
Wie stehen Sie zu den genannten Vorhaben?
In wie fern halten Sie die Vorhaben für geeignet die Freiheit der Mitglieder unserer Gesellschaft zu schützen?
Und wie schätzen Sie das Urteil des BVerfG vom 20.04.2016 zum "BKA-Gesetz" ein?

Besten Dank für Ihre Antworten!
Paul Kirschner

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Kirschner,

Ihre Überlegungen habe ich mit Interesse gelesen.

Sie haben meinen Grundgedanken bestmöglich zusammengefasst: "Eine Gesellschaft würde unfrei, wenn sie auf die Unvollkommenheit des Menschen und der Gesellschaft mit immer mehr Aufpasserorganisationen reagieren würde."

Sie bringen in diesem Zusammenhang den Staat ins Spiel. Sie wissen natürlich genauso gut wie ich, dass eine staatliche Kontrollordnung nötig ist. Sie muss natürlich verfassungskonform und nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit arbeiten. Die Staatsbürger sind aufgerufen, einen lebendigen Kontakt zu ihrem Abgeordneten zu halten, genauso wie dies der Abgeordnete gegenüber den Bürgern erfüllen muss.

Vereine wie Abgeordnetenwatch können dabei sicher eine Hilfe sein. Die Art und Weise wie dies Abgeordnetenwatch wahrnimmt, überzeugt mich allerdings nicht. Dazu habe ich mich ja bereits geäußert. Allein die Bezeichnung "Abgeordnetenwatch" ist eine Anmaßung und vom Begriff her eine Ungezogenheit.

Den von Ihnen kritisierten Gesetzen stehe ich im Gegensatz zu Ihnen positiv gegenüber. Sollten sie im Einzelfall den vom Grundgesetz gesteckten Rahmen sprengen, hat das Bundesverfassungsgericht stets seine Aufgabe wahrgenommen.
Geheimdienstaufsicht und Justiz werden nicht immer optimal handeln, die Situation in Deutschland kann im weltweiten Vergleich jedoch sicher als vorbildhaft bezeichnet werden.
Zur Prüfung einer Verfassungswidrigkeit von Gesetzen sind der Bundespräsident und das Bundesverfassungsgericht aufgerufen und diese Kontrollmechanismen funktionieren ja auch.

Ich bedanke mich für Ihr Interesse an meinen Überlegungen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Hans-Peter Uhl, MdB