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Hans-Peter Uhl
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Frage von Frank T. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Frank T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

mit Entsetzen las ich heute in der Welt ( http://www.welt.de/politik/deutschland/article7061985/CSU-wirft-FDP-Bruch-des-Koalitionsvertrags-vor.html ) von Ihrem neuerlichen Vorstoß zum Thema Internetsperren, die ich längst sicher auf der Müllhalde der Geschichte wähnte.
Unter anderem gaben Sie dort den völligen Unsinn zum Besten, daß Löschen nichts bringt, denn "das vermeintlich Gelöschte wird vorher auf Computer heruntergeladen und taucht später an vielen neuen Stellen wieder auf", und daß nur durch Sperren ein nötiges "Unwerturteil des Staates" zum Ausdruck käme.
Völlig schleierhaft ist mir, wie eine Sperrung, bei der das Material weiterhin verfügbar bleibt, die Weiterverbreitung von Kinderpornografie effizienter verhindern sollte als eine Löschung, und unter einem "Unwerturteil des Staates" stelle ich mir in meiner Naivität die gebotene strafrechtliche Verfolgung der Täter vor.

Zum Thema habe ich folgende Fragen:

1. laut Branchenverband eco ist die Löschung von kinderpornografischem Material zu 100% erfolgreich ( http://www.eco.de/verband/202_7615.htm ). Aus welchen Quellen informieren Sie sich?

2. Sind Sperren installiert, so lassen sich mit relativ einfachen technischen Mitteln die Listen der gesperrten Seiten rekonstruieren. Wie verhindern Sie, daß Sie selbst einen Beitrag zur Verbreitung von Kinderpornografie leisten, indem Sie die Grundlage für eine solche Rekonstruktion schaffen?

3. Welche Maßnahmen sind jenseits der Sperren geplant, um (evtl. nicht online dokumentierten) Kindesmißbrauch zu verhindern? Welche zusätzlichen Investitionen werden bereitgestellt, um etwa soziale Dienste oder entsprechende Stellen der Polizei technisch und personell besser auszustatten?

4. Wie hoch wären die Kosten, die der Internetwirtschaft durch die Installation solcher Sperren auferlegt werden? Auf welche Quellen stützt sich Ihre Schätzung?

mit freundlichem Gruß,
Dipl. Inf. Frank Theiß

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Theiß,

zunächst verweise ich auf meine bereits erteilten Antworten.

Thema Sperrlisten/Verbreitung: Das Argument der ‚Wegweiserfunktion’ von Sperrlisten wäre dann stichhaltig, wenn es beabsichtigt wäre, Seiten dauerhaft zu sperren und ansonsten zu belassen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Ziel ist eine baldige Löschung und eine schnelle (provisorische) Sperrung. Und selbst wenn es bei der Sperrung bleibt und eine Löschung nicht möglich wird, werden die Anbieter der entsprechenden Netzinhalte durch die Sperrung gewarnt sein und ohnehin umziehen. (Dies wird ja von einigen sogar als Argument gegen Sperren angeführt.) Das Problem des Umzugs haben wir in jedem Fall - sowohl infolge Löschen als auch Sperren. Alles in allem wird der mögliche Nachteil durch ein Bekanntwerden der Sperrlisten im Ganzen - nach meinem Eindruck - übertroffen durch den Vorteil der schnellen Zugangshürde.

Thema Kindesmissbrauch in der realen Welt: Soziale Dienste und Polizei fallen in die Verantwortung von Kommunen bzw. Ländern. Es ist nicht meine Aufgabe, hier stets einen genauen Überblick zu haben. Meine Aufgabe als Teil der Bundesgesetzgebung ist es, in entsprechender Zuständigkeit Verbesserungen zu schaffen. Dazu kann (und sollte meiner Meinung nach) eine Sperrungsbefugnis für das BKA gehören.

Thema Kosten: Herstellung, Verbreitung und Konsum von Kinderpornographie sind ein so schweres Verbrechen, dass alle rechtsstaatlichen Mittel zu deren Eindämmung auszuschöpfen sind. Hierfür sind - das sollte moralischer Konsens sein - selbst aufwändige Ansätze von womöglich geringer Durchschlagskraft grundsätzlich zu bejahen. Kosten sind hier ein nachrangiges Rechtsgut.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl