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Hans-Peter Uhl
CSU
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Frage von Peter W. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Peter W. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

warum werden ehemalige Studenten, die sich mit falschen Angaben Leistungen nach dem BAföG erschlichen haben, deutlich milder oder überhaupt nicht wegen Betrug bestraft, als Arbeitslose oder Sozialhilfeempfänger bei gleicher Schadenshöhe, die die Wiederaufnahme einer Beschäftigung nicht der zuständigen Stelle angezeigt haben? Warum gibt es für Studenten einen "Akademiker-Bonus"? Sind Akademiker weniger kriminell, wenn sie den Staat betrügen? Wo liegt der Unterschied in der Strafwürdigkeit?

Warum wird auf einzelne Verfahren wegen BAföG-Betrug im OLG-Bezirk München gezielt (!) Einfluß auf die Arbeit der Justiz genommen, um eine Bestrafung der Täter zu verhindern?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Weber,

Der von ihnen angesprochene Bafög-Betrug ist gemäß der Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgerichtes vom 23.11.2004 eine Straftat. Es bleibt jedoch bei der Auslegung der Strafsache der Staatsanwaltschaft überlassen, ob und wann es zu einem Verfahren kommt und nach welchem Ermessen entschieden wird. Die CSU stellt sich hinter die Entscheidung des Oberlandesgerichtes.

Es gibt jedenfalls keinen „Akademikerbonus“, der ehemalige Studenten rechtlich besser stellt als Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger oder Teilen der Gesellschaft eine bessere Ausgangslage in einem Prozess verschafft.

Auch liegen mir keine Hinweise vor, welche die von ihnen angesprochene Einflussnahme auf die Justiz belegen.

Ich trete dafür ein, dass es keine Bagatellisierung von Straftaten gibt. Betrug bleibt Betrug und muss bestraft werden. Beim Thema Kriminalität habe ich immer den Standpunkt vertreten: „Wehret den Anfängen!“

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Uhl, MdB