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Hans-Peter Uhl
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Frage von Stefan S. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Stefan S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Uhl,

Ich habe eine spezielle Frage zum Thema "Internetfilter" und Zensur.

Ich suchte neulich im Internet nach Informationen für den Geschichtsunterricht. In die Suchmaschine "google" gab ich die Begriffe "Holocaust" und "Zeugen" ein. Schon auf der zweiten Seite steht ganz unten folgender Hinweis:

"Aus Rechtsgründen hat Google 3 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt."

Selbiger Hinweis war auf allen folgenden Seiten der Suchmaschine zu finden. Insgesamt müssen es schätzungsweise meherere hundert Suchergebnisse sein, die google aus "Rechtsgründen" nicht anzeigt. Über einen nebenstehenden Link kann man nähere Informationen zu diesen "Rechtsgründen" erfahren. Dort ist zu lesen:

"Ihre Suche hatte in den Suchergebnissen einen Treffer generiert, den wir Ihnen nicht anzeigen, da uns von einer zuständigen Stelle in Deutschland mitgeteilt wurde, dass die entsprechende URL unrechtmäßig ist."

Nun handelt es sich bei den Suchergebnissen für "Holocaust" und "Zeugen" wohl kaum um konderpornographische Inhalte, sondern wohl um Inhalte zum gesuchten Thema.

Meine Fragen an Sie sind nun:

Warum werden dem deutschen Bürger Internetseiten mit Informationen zu diesem Thema vorenthalten und durch die Standardsuchmaschine google gefiltert und zensiert?

Welche "zuständige Stelle" in Deutschland teilt der Suchmaschine google mit, welche Internetseiten unrechtmäßig seien?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Siebert

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Siebert,

wir dürfen durchaus und mit Recht erwarten, dass seriöse Suchmaschinen - nach Möglichkeit - strafbare Inhalte aus ihrem Index streichen. Mit welcher "zuständigen Stelle" sich die Firma Google diesbezüglich im Einzelfall berät weiß ich nicht.

Mit einer ´Sperrung´ dieser Inhalte im Netz hat dies nichts zu tun. Ob Google eine Treffermeldung anzeigt oder nicht, der Inhalt bleibt im Internet verfügbar - was bei strafbaren Inhalten zu bedauern ist.

Was strafbar ist, geht übrigens aus dem Strafgesetzbuch hervor.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl