Frage an Hans-Peter Goetz von Michael G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Götz,
in der Landtagsdrucksache 6/9585 vom 10.09.2018 hat die AFD einen Änderungsantrag zum Antrag der CDU Fraktion eingebracht.
In der Sache ging es um die Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohngebieten.
Stichwort ("10-H-Regelung").
Welche Abstandsregeln gelten nun aktuell im Land BB, nachdem sich die Landesregierung um mehr Akzeptanz der Bürger für den weiteren "Onshore" Ausbau bemühen wollte.
Falls Sie mit der Angelegenheit vertraut sind, bedanke ich mich im Voraus für Ihre Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen,
M.G.

Sehr geehrter Herr G.,
feste Abstände gibt es derzeit nicht.
Die FDP fordert in ihrem Wahlprogramm die verbindliche Festlegung der 10-H-Regel (auch für Repowering), belastbare Schalluntersuchungen, die Einführung einer Konzessionsabgabe zugunsten der Kommunen und eine 50+ Beteiligungsregel für Bürgerwindgesellschaften. In Vogelflug-, Landschaftsschutz- oder Waldgebieten lehnen wir Windkraftanlagen ab. Subventionen und Abnahmegarantien soll es nicht mehr geben.
Mit freundlichem Gruß
Hans-Peter Goetz