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(...) Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen und Munition durch Privatpersonen. Dieser Umgang kann aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht schrankenlos sein. (...)
(...) Weiter fragen Sie, warum man Gruppierungen wie Milli Görüs nicht verbieten kann und Funktionäre ohne Staatsbürgerschaft nicht ausweisen kann. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass sich das Bundesministerium des Innern aus grundsätzlichen Erwägungen zu Vereinsverboten generell nicht äußert. (...)