(...) Der Fiskalvertrag zielt also im Wesentlichen darauf ab, die Stabilitäts- und Wachstumskriterien im nationalen Recht der Vertragsparteien zu verankern und ihnen dadurch einen höheren Grad an Verbindlichkeit zu verleihen. Deutschland ist mit der Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz im Jahr 2009 vorangegangen. (...)
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