
(...) 3 Bundeswahlgesetz für Wahlkreisbewerber hat das Bundesverfassungsgericht für die Wahlen zum Deutschen Bundestag ausdrücklich als verfassungskonform bestätigt. Das Unterschriftenquorum dient dem Nachweis der Ernsthaftigkeit der Bewerbung und dem Ausscheiden nicht ernsthaft gemeinter oder von vornherein aussichtsloser Kreiswahlvorschläge. (...)