(...) selbstverständlich war und ist mir bekannt, dass die zum Zweck der Mauterhebung verarbeiteten Daten gegenwärtig nicht zu anderen Zwecken übermittelt oder genutzt werden dürfen und auch eine Beschlagnahme dieser Daten unzulässig ist. Mein Vorschlag zielte darauf, insoweit das Recht zu ändern, um der Polizei einen aus fachlicher Sicht wertvollen Ermittlungsansatz an die Hand zu geben. (...)
(...) ich verstehe Ihre Sorge, vor unzulässigen Grundrechtseingriffe, die viele Bürger teilen. Daher hat die Bundesregierung seit den ersten Medienberichterstattungen zu den Ausspäh-Vorwürfen einer Aufklärung der in Rede stehenden Sachverhalte größte Bedeutung beigemessen und die Aufklärung vorangetrieben. Dem wird u.a. (...)
(...) Bezüglich eines Asyls für Herrn Snowden hat die Bundesregierung bereits im Juli dieses Jahres eine Aufnahme in Deutschland geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Die Gewährung von Asyl kommt im Übrigen nur bei politischer Verfolgung in Betracht. (...)
(...) Ihrer Auffassung, dass die USA mit dem Patriot Act massiv deutsche Bürgerrechte eingeschränkt und unsere Verfassung aushebelt, muss ich widersprechen, da Gesetze der USA schon allein aufgrund des Territorialprinzips auf Deutschland keine Anwendung finden. (...)
(...) Zu der in Ihrer Frage mehrfach angenommenen Totalüberwachung jedes Bürgers möchte ich anmerken, dass solche Maßnahmen selbstverständlich nicht von deutschen Sicherheitsbehörden durchgeführt werden. Soweit Sie sich auf die NSA beziehen, ist festzuhalten, dass die bloße technische Speicherung ausgeleiteter Telekommunikationsdaten in den USA wesentlich weitergehend zugelassen ist, als dies unserem Datenschutzverständnis entspricht. (...)
(...) Mit Inkrafttreten des Artikel 10-Gesetzes im Jahr 1968 wurden zugleich alliierte Vorbehaltsrechte endgültig abgelöst, wonach die drei ehemaligen Westalliierten zuvor eigene Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen in Deutschland durchführen durften. Um die Sicherheit der in Deutschland stationierten Truppen der NATO-Partnerstaaten gewährleisten zu können, sieht das Artikel 10-Gesetz seither vor, dass die zuständigen deutschen Stellen (Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst) auch zu deren Schutz entsprechende Maßnahmen durchführen können. (...)