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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Benjamin G. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Benjamin G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

ist es geplant in Zukunft die Macht der Kirche in Deutschland einzuschränken?

Ganz konkret, wie kann es sein, dass die Kirche ihre Kindergärten und Pflegeeinrichtungen von Steuerzahlern finanzieren lässt, aber in diesen Einrichtungen in der Personalpolitik Kirchenrecht spricht? Zum Beispiel das Kündigen von geschiedenen Eheleuten, das konsequente ausschließen von Konfessionslosen und Mitgliedern anderer Glaubensrichtungen? Wieso darf die Kirche, von der Allgemeinheit finanziert, gegen das Grundgesetz und das Antidiskriminierungsgesetz verstoßen?

Mit freundlichen Grüßen,
Benjamin Grüter (römisch-katholisch)

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Grüter,

wie Sie wissen, gewährleisten Artikel Absatz 1 des Grundgesetzes die „Freiheit des religiösen Bekenntnisses“ sowie Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 137 Satz 2 die Freiheit der Vereinigung zuReligionsgesellschaften. Das schließt das Recht ein, „ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“ zu ordnen und zu verwalten.

Ich setze mich stets mit Nachdruck für die Gewährleistung der Religionsfreiheit in unserem Lande , aber auch im Ausland, ein. Ich bin froh, dass es in unserem Land neben den kommunalen/ staatlichen Kindergärten ein großes Angebot von Kindergärten in privater Trägerschaft gibt. Das sind zum Teil Kindergärten in der Trägerschaft kirchlicher Einrichtungen, vielfach aber auch in der Trägerschaft von Elterninitiativen oder nicht-kirchlichen Einrichtungen. Entsprechendes gilt für Schulen und Pflegeeinrichtungen. Diese Angebotsvielfalt schafft Wahlfreiheit und auch Freiräume. Ohne diese Angebote würde jeder Bürger von der Geburt über den Kindergarten, die Schule , die Hochschule bis hin zu Pflege und Beerdigung stets von staatlichen Stellen betreut. Das sehe ich nicht als wünschenswert an. Deswegen ist es gut und richtig, dass kirchliche Kindergärten und Pflegeeinrichtungen gibt und dass sie genauso wie die anderer privaten Träger einen großen Teil ihres Aufwandes über staatliche Zuschüsse oder Leistungen der Sozialversicherungen finanzieren können. Zudem entlastet das ja auch den Staat, in finanzieller und administrativer Hinsicht, da ein nicht unerheblicher Teil der Kosten von den Trägern selbst aufzubringen ist. Das wird leicht vergessen.

Dass die Kirchen wie auch andere Träger häufig noch eine spezifische Motivation für ihr Engagement haben, etwa wie bei kirchlichen Einrichtungen religiöse Überzeugungen vorzuleben , ist völlig legitim. Vielfach nutzen die Menschen diese Einrichtungen gerade deswegen, weil Sie es wünschen, dass Ihre Kinder etwa in Kindergärten in einem religiösem Geist erzogen werden. Das ist jedoch nur dann gewährleistet, wenn die Kirchen und Religionsgemeinschaften ihren eigenen Wertvorstellungen treu bleiben und sie auch vorleben. Dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften bei der Beschäftigung von Erziehern und Lehrern hier besondere Erwartungen hegen und Anforderungen stellen dürfen, ist deswegen im Grundsatz unstrittig, auch wenn man Antworten auf arbeitsrechtliche Konflikte im Einzelfall unterschiedlich bewerten kann.

Soweit Sie unterstellen, dass die Kirche von der Allgemeinheit finanziert wird, ist dies so sicherlich nicht richtig. Die staatlichen Leistungen für private Träger von Kindergärten und Schulen beispielsweise kann jeder private Träger in Anspruch nehmen, der die landesgesetzlichen Fördervoraussetzungen erfüllt. Das ist also keine kirchenspezifische Finanzierung durch die Allgemeinheit. Im Übrigen finanziert sich die Kirche hauptsächlich über die Kirchensteuer, die bekanntlich nur von Kirchenmitgliedern gezahlt wird, also nicht von allen Bürgern aufgebracht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern

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