(...) Der von Ihnen angesprochene Antrag der Grünen war nicht sachgerecht und berücksichtigte nicht den Verfahrensstand der EU. Mit dem Grünen-Antrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, sich in den Trilogverhandlungen (Beratungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission) für die Kennzeichnungspflicht für Honig mit genveränderten Pollen einzusetzen, oder zumindest die Festlegung einer Definition von Pollen als „natürlicher Bestandteil von Honig“ zu verhindern. Anderenfalls sollte der Vorschlag zur Änderung der EU-Honigrichtlinie abgelehnt werden. (...)