(...) versehentlich auf Internetseiten mit verbotenen Inhalten landen, oder die unaufgeforderte Mails (Spam) mit strafbaren Inhalten erhalten, sich unmittelbar einer (strafrechtlichen) Ermittlung ausgesetzt sehen, teile ich nicht. Stößt man im Internet auf verbotene Inhalte, sollte man dies den Strafverfolgungsbehörden anzeigen. Aufheben, sammeln, weiterverbreiten - das wiederum geht nicht und wäre in der Tat Grund für Ermittlungen! (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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