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Frage von Jörg H. •

Frage an Hans-Peter Bartels von Jörg H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Bartels,

ich habe eine Frage bezogen auf die Gültigkeit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland im Lande Schleswig-Holstein.

In der Bundesrepublik Deutschland gilt – wie heute in allen demokratischen Staaten üblich – das Prinzip der dreifachen Gewaltenteilung in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Ausführung) und Judikative (Gerichte).

Nun verhält es sich jedoch so, daß die Exekutive in Schleswig-Holstein aufgelöst werden soll.

Will sagen: Die Arbeitsschutzbehörden des Landes S-H als Exekutive in der Arbeitswelt wird abgeschafft !

Dies können Sie aufgrund einer diesbzgl. offiziellen Pressemitteilung der dortigen Landesregierung nachvollziehen.

www.schleswig-holstein.de

Sehr geehrter Herr Dr. Bartels, ist das auch in Ihren Augen nicht ein Skandal; sozusagen ein frontaler Angriff auf die bundesdeutsche Verfassung ?

Brauchen wir vielleicht ein Gesetz, daß es den Minister/innen der Bundesländer verbietet das Grundgerüst unserer Verfassung anzutasten ?

Wenn es nicht so abwegig wäre, könnte man meinen, daß die Scientology Sekte im Staatsapparat Schleswig-Holsteins schon massiv eingegriffen hat bzw. die volle Kontrolle über ihn bereits ausübt.

Wie denken Sie darüber ?

Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik jedenfalls hat sich dieser Thematik bereits schon vor Jahren angenommen und es wurde von den Bundesländern ein entsprechender Beschluß verabschiedet.

Dieser Beschluß besagt, daß die sog. Experimentalklausel gem. § 21 (4) Arbeitsschutzgesetz verfassungswidrig ist. - Man ist insofern dem sog. "Denninger Gutachten" gefolgt.

Auch S-H !

Übrigens kann die LASI Akte über das Informationsfreiheitsgesetz - sofern vorhanden - bei den Ministerien eingesehen werden (Anmerk. für den kritischen Leser).

Die Url des LASI lautet lasi.osha.de

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Sich.-Ing. Jörg Hensel

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