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Hans-Peter Bartels
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Frage von Harry R. •

Frage an Hans-Peter Bartels von Harry R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Bartels,

mit Verwunderung entnehme ich den Kieler Nachrichten vom 22.01.11, dass es offenbar möglich ist, die Talk-Show von Herrn Kerner aus Kundus finanziell zu unterstützen.Es macht mich einigermaßen sprachlos, dass ein privater Fernsehsender auf diese Weise gesponsert wird.Selbst bei der Überlegung hier eine win to win Situation erzielt zu haben, kann eigentlich nur die Entscheidung kostenneutral sein. Meine Frage an Sie:" Welche Kriterien werden zur Beurteilung herangezogen,um eine Maßnahme der Informationsarbeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung als finanziell förderungswürdig einzustufen." Im konkreten Fall handelt es sich laut KN um € 17000 für Transport und Unterbringung. Ihre Antwort erwarte ich mit großem Interesse.

Mit freundlichen Grüßen

H.Räppgen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Räppgen,

vielen Dank für Ihre Frage zu den Kosten der Kerner-Talkshow in Afghanistan. Genau wie Sie war auch ich erstaunt über die Tatsache, dass ein Großteil der zusätzlichen Kosten die durch die Produktion der Sendung in Afghanistan entstanden sind, durch das Verteidigungsministerium übernommen wurde.

Zu Ihrer Frage nach den Kriterien für eine solche Unterstützung, hat der Parlamentarische Staatssekretär im BMVg, Christian Schmidt, auf eine Frage der Abgeordneten Tabea Rößner folgendermaßen geantwortet (Plenarprotokoll vom 26. Januar 2011):

"(...) Die Bundesregierung entscheidet über die Zusammenarbeit mit den Medien im Einzelfall.

Für das Bundesministerium der Verteidigung gilt, dass personelle und materielle Unterstützungsleistungen Dritter auf den Gebieten Print-, audiovisueller und elektronischer Medien möglich sind, wenn diese geeignet sind, einer breiten Öffentlichkeit objektive Informationen über die Bundeswehr zu vermitteln und das öffentliche Ansehen oder die Akzeptanz ihres Auftrages zu fördern. Über Art, Umfang und Kostenregulierung der Unterstützungsleistung wird abhängig von dem Nutzen entschieden, den die beabsichtigte Maßnahme für die Informationsarbeit des Bundesministeriums der Verteidigung hat. (...)"

Offenbar hat es also einen "Nutzen" gegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels