
(...) Auf wesentliche Unterschiede zwischen Heinz-Georg Bamberger und KarBamberger zu Guttenberg möchte ich aber doch hinweisen: Im Gegensatz zu Herrn Bamberger hat Herr zu Guttenberg keine Pflichtverletzung in seinem Ministeramt zu verantworten. Bamberger steht zu Recht in der Kritik, weil er als Justizminister gehandelt und dabei ganz konkret gegen geltendes Recht verstoßen hat. (...)