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Hans-Joachim Otto
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Frage von Thomas K. •

Frage an Hans-Joachim Otto von Thomas K. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Otto,

mein Thema ist die Künstlersozialversicherung. Wie ich den Internetseiten entnehmen kann, fordert die FDP eine Reform des Gesetzes und hat sich gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Abschaffung ausgesprochen. Mich würde folgendes interessieren:

1. Begründet wird die Notwendigkeit des Gesetzes folgendermaßen: "Der Staat fördert mit der Künstlersozialversicherung die Künstler und Publizisten, die erwerbsmäßig selbständig arbeiten, weil diese Berufsgruppe sozial meist deutlich schlechter abgesichert ist als andere Selbständige." Dazu die Frage: Warum sind Künstler und Publizisten sozial meist deutlich schlechter abgesichert als andere Selbstständige und benötigen Ihrer Meinung nach eine Sonderstellung unter den Selbstständigen? Sind sie dümmer als andere, die notwendigen Rücklagen zu bilden?

2. Ist diese Aussage und damit die grundsätzliche Begründung für dieses Gesetz vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Untersuchungen, nachdem Selbstständige (ohne Künstler) einen großen Teil der Hartz IV-Empfänger stellen, wirklich haltbar?

3. Welche Gruppen oder Leistungen sollten nach Ansicht der FDP konkret als versicherungspflichtig bzw. abgaberelevant eingestuft werden?

Über die Darlegung der Position der FDP anhand der Antworten würde ich mich sehr freuen.

Mit den besten Grüßen

Thomas Krieger

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Krieger,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. August 2009 zum Thema KSK.
Leider komme ich auf Grund der Urlaubszeit erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten.

Zu Ihrer ersten Frage:

Die Künstlersozialversicherung, die vor mehr als 25 Jahren von der sozial-liberalen Koalition ins Leben gerufen wurde, ist die Grundlage der sozialen Sicherung von Künstlerinnen und Künstlern und ein wichtiger Beitrag des Staates zur Künstler- und Kunstförderung. Die gemeinsame Finanzierung dieser Grundsicherung durch die Versicherten (50%), die Verwerter (30%) und den Bund (20%) trägt den besonderen Arbeitsbedingungen von Künstlern, Autoren, Graphikern etc. Rechnung.
Anders als bei üblichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, beteiligt sich der Bund aufgrund seiner kultur- und sozialpolitische Verantwortung für freiberufliche Künstler und Autoren an der Finanzierung dieser sozialen Absicherung.

Grundlage der Einrichtung der Künstlersozialversicherung war eine empirische Untersuchung der Autoren Fohrbeck/Wiesand, der sog. Künstlerreport 1975, in dem die soziale Lage von Musikschaffenden, Darstellern, Bildenden Künstlern und Designern beleuchtet wurde. Mit dieser Studie wurde die mangelnde soziale Absicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten empirisch belegt. Auch die Anhörungen und Untersuchungen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages, die Ende 2006 Ihren Schlussbericht vorlegte, ergaben ein eindeutiges Bild: Die wirtschaftliche Situation der Künstler hatte sich nicht gebessert. Das Erfordernis einer besonderen sozialen Schutzbedürftigkeit der Künstler durch Erhalt und Stärkung einer eigenen sozialen Absicherung besteht damit fort.

Laut Künstlersozialversicherung beträgt das Durchschnittseinkommen der Versicherten 13.103 Euro pro Jahr (Stand: 1.1.2009). Mit einem Durchschnittseinkommen von rund 1.000 pro Monat lassen sich meines Erachtens keine Rücklagen bilden.

Zu Ihrer zweiten und dritten Frage: Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind derzeit rund 8,5 Prozent der auf Arbeitslosengeld II Angewiesenen Selbstständige. Innerhalb von zwei Jahren hat sich deren Zahl verdoppelt. Ich sehe durchaus Ihr Argument, doch Abgrenzungen sind nun einmal immer schwierig zu handhaben.

Die FDP will die Künstlersozialkasse sachgerecht weiterentwickeln und zukunftsfest machen. Dazu muss der Kreis der Versicherungsberechtigten deutlicher definiert werden. Der Kreis der Berechtigten kann nicht beliebig ausgedehnt werden. Bürokratielasten der Unternehmen müssen auf ein Minimum reduziert werden. Die FDP-Bundestagsfraktion hat daher einen Antrag zur sachgerechten Ausgestaltung der Künstlersozialkasse in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 16/9820)

Ich hoffe, ich konnte Ihr Anliegen ausreichend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Otto