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Hans-Joachim Hacker
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Frage von Paul w. •

Frage an Hans-Joachim Hacker von Paul w. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr hacker,
ich habe die aufgabe bekommen in der schule, mich mit der reihenfolge der redner und deren redezeit im deutschen bundestag zu informieren. Ich habe leider nichts vernünftiges gefunden, ich möchte Sie bitten mir auskunft darüber zu geben.

Mit freundlichen grüßen
Herzlichen Dank
Paul Wolt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wolt,

vielen Dank für Ihre Frage vom 22.09.2008. Die Rededauer und die Reihenfolge der Redner werden einvernehmlich zwischen den Fraktionen festgelegt.
Die Gesamtberatungsdauer für jeden Verhandlungsgegenstand (Gesetze, Anträge etc.) wird in aller Regel vom Ältestenrat vereinbart und vom Bundestag bestätigt. Ist keine Vereinbarung getroffen worden, beschließt der Bundestag die Beratungsdauer im Vorfeld der Verhandlungen. Keinesfalls dem Zufall überlassen ist die Länge der Reden der Parlamentarier. Die Rededauer für die einzelnen Fraktionen berechnet sich üblicherweise nach der Stärke der Fraktion im Bundestag und auf Grundlage der so genannten "Berliner Stunde". Derzeit haben bei einer einstündigen Debatte SPD und CDU/CSU je 19, die FDP acht und Die Linke. sowie Bündnis 90/Die Grünen je sieben Minuten Redezeit. Innerhalb dieses Rahmens bestimmen die Fraktionen selbst, welches ihrer Mitglieder wie lange zu einem bestimmten Gegenstand reden soll. Die Fraktionsgeschäftsführerinnen oder Fraktionsgeschäftsführer teilen die einzelnen Redezeiten dem amtierenden Präsidenten mit, der an diese Vorgaben gebunden ist.
Fraktionslose können Reden von drei Minuten halten. Mitglieder von
Bundesregierung und Bundesrat dürfen nach der Verfassung jederzeit das
Wort ergreifen, deren Redezeit wird aber meist auf die Redezeit der jeweiligen Fraktion angerechnet.
Der amtierende Präsident bestimmt – im Rahmen der von Ältestenrat und Fraktionen getroffenen oben beschriebenen Festlegungen – die Reihenfolge der Redner und Rednerinnen. In der Regel beginnt ein Vertreter der Fraktion, die einen Antrag oder einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringt. Grundsätzlich wechseln sich Vertreter der Regierungsfraktionen und der Opposition ab. Dabei richtet man sich in der Reihenfolge nach der Größe der Fraktionen. Die Größte beginnt und die nächste Kleinere folgt. Die Geschäftsordnung führt Gesichtspunkte auf, die von ihm dabei zu beachten sind: „Dabei soll ihn die Sorge für sachgemäße Erledigung und zweckmäßige Gestaltung der Beratung, die Rücksicht auf die verschiedenen Parteirichtungen auf Rede und Gegenrede und auf die Stärke der Fraktionen leiten; insbesondere soll nach der Rede eines Mitgliedes oder Beauftragten der Bundesregierung eine abweichende Meinung zu Wort kommen.“

Mehr Informationen finden Sie in der als Pdf- Dokument beigefügten Broschüre des Deutschen Bundestags auf den Seiten 46 bis 49.

Ich wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg bei der Lösung Ihrer Schulaufgabe.

Mit freundlichen Grüßen
Hans- Joachim Hacker