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Hans-Joachim Hacker
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Frage von Heinrich T. •

Frage an Hans-Joachim Hacker von Heinrich T. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Hacker,

ich bin seit 5 Jahren Rentner und will mich persönlich nicht beklagen.
Wenn ich aber betrachte wie sich die Rente einmal für meine Söhne darstellt ,dann muß ich feststellen das die Berechnungsgrundlagen für die gesetzliche Rente zur Farce werden.23 Jahre nach der deutschen Vereinigung erhalten z.B. meine beiden Söhne unterscheidliche Renten nur weil sie auf den beiden entgegengesetzten Seiten der Elbe arbeiten.Der Ältere Jahrgang 1968 arbeitet deit ca. 20 Jahren in HH bzw. im Kölner Raum. Der Jüngere Jahrgang 1977 arbeitet seit Beendigung seines Studiums 2003 in Rostock. Er wird nach derzeitigem Stand eine wesentlich geringere Rente erhalten als sein älterer Bruder . ( beide über der jeweiligen Bemessungsgrenze)

Mich interessiert , ob Sie die Problematik in Ihrer Agenda für die neue Legislaturperiode aufgenommen haben,denn in dem Wahlprogramm der SPD kann ich dazu nichts finden.Ich kann jedenfalls alle jungen Menschen gut verstehen , die sich beruflich in die alten Bundesländer orientieren.Mir scheint dieses Thema bei allen Kandidaten für den Bundestag unterrepräsentiert zu sein.
Ihre Antwort mit Spannung erwartend , bedanke ich mich im voraus .

MfG
H.Thiele

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Thiele,

die SPD hat sich in ihrem Regierungsprogramm klar zur Ost-West-Angleichung bei den Renten ausgesprochen. Ich selber habe mit der SPD-Bundestagsfraktion noch im Juli einen Antrag zur Rentenangleichung eingebracht, der maßgeblich in der Arbeitsgruppe Ost der SPD-Bundestagsfraktion erarbeitet wurde.
Kern unseres Rentenkonzepts ist ein Stufenplan von 2014 an bis zum Erreichen dieses Ziels im Jahr 2020. Damit sind wir die erste Partei, die ein in sich geschlossenes Konzept umsetzen will. Union und FDP vertrauen einzig auf die Lohn- und Gehaltsentwicklung und sehen keinerlei gesetzliche Schritte im Rentenrecht vor.
Nach dem SPD-Konzept sollen in einem ersten Schritt alle pauschal bewerteten Versicherungszeiten (Kindererziehungszeiten, Versicherungszeiten für pflegende Angehörige, Zeiten des Wehr- und Zivildienstes sowie Zeiten für die Beschäftigung in Behindertenwerkstätten) einheitlich mit dem aktuellen Rentenwert West berechnet werden. Bis 2020 soll dann die vollständige Angleichung des aktuellen Rentenwertes (Ost) an den aktuellen Rentenwert erreicht werden. Um jenseits der Rechengrößen tatsächlich gleiche Rentenanwartschaften zu schaffen, müssen sich auch Löhne und Gehälter in Ost und West angleichen. Dazu gehört vor allem auch ein gleicher Mindestlohn in Ost- und Westdeutschland.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Hacker, MdB