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Hans-Joachim Hacker
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Frage von Jochen P. •

Frage an Hans-Joachim Hacker von Jochen P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

S.g.e. Herr Hacker,

durch vielfaches Wiederholen der Begründung zu Ihrer Zustimmung zu o.g. Gesetz wird nichts besser!. Dieses Gesetz ist ein weiterer Schritt zur Überwachung und Kontrolle der Bürger. Wenn dann noch die heimliche online-Durchsuchung privater PC´s gesetzlich erlaubt werden sollte, ist das Netz endgültig geschlossen. George Orwell lässt grüssen!
Und Sie stimmen bei solchem Schwachsinn zu? Was haben Sie eigentlich für ein Gewissen? Haben Sie ihre Wähler befragt und sich dann eine Meinung gebildet? Oder folgten Sie blind dem Fraktionszwang?
Meine stimmen erhalten Sie nie wieder!!!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Paulo,

auf die mir gestellten Fragen zum Thema Vorratsdatenspeicherung habe ich umfassend Stellung genommen. Bei Antworten auf Fragen, die an mich gerichtet werden, muss ich immer damit rechnen, dass meine Antworten nicht immer die ungeteilte Zustimmung erfahren. Dies scheint im vorliegenden Falle auch so zu sein. Wir beide werden damit leben müssen.
Noch ein Hinweis: Sie sprechen in Ihrer Antwort Gewissen und Fraktionszwang an. Zur Gewissensabwägung gehört allerdings auch, ernsthaft zu prüfen, ob und welche technischen Mittel zur effektiveren Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden können und auf gesetzlicher Grundlage eingesetzt werden sollen. Dieses ist ein Abwägungsprozess, der im vorliegenden Fall vorantwortungsbewusst durchgeführt wurde. Insofern ist hier auch der Hinweis auf blindes Befolgen von Fraktionszwang nicht passend.

Mit freundlichen Grüßen
Hans- Joachim Hacker