(...) ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist nicht dazu dar, strafbares Verhalten aufzuklären, das muss schon die Staatsanwaltschaft machen. Ob man im vorliegenden Fall allerdings dem Beschuldigten eine strafbare Untreue nachweisen kann, erscheint mir fraglich. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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