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Hans-Georg Faust
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Frage von Silvia D. •

Frage an Hans-Georg Faust von Silvia D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Faust

Ich danke ihnen für ihre ausführliche Antwort, die für mich aber weitere Fragen aufwirft.
Die Verpflichtung der Gesundheitseinrichtungen zum internen Qualitätsmanagement führt meiner Ansicht nach nicht zwangsläufig zu einer Verbesserung der Arbeitssituation der im Gesundheitswesen Beschäftigten. Es ist unbestritten dass in den letzten Jahren etliche Planstellen im Pflegebereich abgebaut wurden und oder durch minder qualifizierte Hilfskräfte ersetzt werden. Bei gleichzeitigem Anstieg der Fallzahlen und schnelleren Durchlaufraten führt das letztendlich dazu dass die Fachpflegkraft überwiegend administrative und Dokumentationsaufgaben übernimmt. Ein Großteil der Tatsächlichen Pflegearbeit wird an Hilfskräfte delegiert, was in begrenzten Maß sicher möglich ist, aber nicht wirklich als Qualitätsverbesserung angesehen werden kann. Und nun zu meiner Frage:
Es gibt in Deutschland kaum Studien darüber welche Kosten entstehen, wenn es durch Personalengpässe zu Folgeerkrankungen, Komplikationen und daraus resultierend längere Liegezeiten kommt. Aus Studien aus dem anglo- amerikanischen Raum geht hervor, dass durch den ausreichenden Einsatz von Personal die Folgeerkrankungs- und Komplikationsrate soweit gesenkt werden konnte, dass auf diesem Weg mehr Geld gespart wurde als für den Mehreinsatz von Pflegkräften ausgegeben wurde. Ganz zu schweigen von den Vorteilen für die Patienten.
Gibt es Bestrebungen solche Studien anzuregen oder gar in Auftrag zu geben?
Wenn Nein warum nicht ?

Mit freundliche Grüßen
Silvia Dieckmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dieckmann,

der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) damit beauftragt, die für Vertragsärzte und Krankenhäuser erforderlichen und geeigneten Qualitätssicherungsmaßnahmen festzulegen (vgl. hierzu auch §§ 135 ff. SGB V). Es obliegt dem G-BA daher auch, die für notwendig gehaltenen Maßnahmen der Qualitätssicherung, wie beispielsweise Mindestmengen und/oder Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität auszuwählen. Die gesetzlichen Vorschriften lassen dem G-BA ausreichende Möglichkeiten, diesen Entscheidungsspielraum auszufüllen.

Darüber hinaus hat am 18. September 2007 das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Vertretern der „Deutschen Krankenhausgesellschaft", des „AOK-Bundesverbandes“ und des „Aktionsbündnis Patientensicherheit“ weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit vorgestellt. Diese Anstrengungen reihen sich in andere durch das BMG unternommene Aktivitäten zur Erhöhung der Patientensicherheit ein. Dazu gehören unter anderem Verbesserungen in der Arzneimitteltherapiesicherheit, die Förderung von Projekten zur Händehygiene sowie die Einführung der Gesundheitskarte. Weitere Informationen hierzu finden Sie u.a. im Internet unter: www.aktionsbuendnis-patientensicherheit.de

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans Georg Faust MdB