Frage an Hans-Georg Faust von Stefan E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sind Sie für oder gegen eine Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung ?

Sehr geehrter Herr Eble,
schon seit 1993 ist die Bestechung von Volksvertretern nach § 108e StGB strafbar:
„(1) Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung im Europäischen Parlament oder in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans Georg Faust MdB