(...) Es trifft zu, dass Menschen mit ausländischem Pass Deutschland in der Regel nur maximal 6 Monate verlassen können, ohne ihren Aufenthaltstitel zu verlieren. Auf Antrag kann die "Ausländerbehörde" jedoch eine längere Wiedereinreisefrist gewähren. Dies gilt insbesondere, wenn - wie bei einem Studium - die Ausreise von vorneherein befristet und gut begründet ist. (...)
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