
(...) Kostenpflichtige Abmahnungen sind nur kostenpflichtig, wenn sie zu Recht erfolgen. Deshalb gehört es nicht nur zu den journalistischen Sorgfaltspflichten, sondern auch zur Fairness vor der Veröffentlichung einer Nachricht, wenn irgend möglich, dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, damit nicht versehentlich Unrichtiges verbreitet wird. (...)