(...) Sie haben Anspruch auf Versorgung mit Heizung, Warmwasser und Kochen auf dem für Ihre Wohnung vorgesehenen Weg, also hier vermutlich mittels Heizgas. Der Vermieter ist nach Ihrer Schilderung wohl mit seiner Leistung im Verzug. Deshalb können Sie drastische Mietminderungen vornehmen, sofern Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Weg (Abmahnung mit Fristsetzung u.a.) gehen.Allerdings bringt dieser Weg keine rasche Abhilfe. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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