
(...) Ich vermute es ging um ein Verbot der Verwaltung, eine Demonstration vor der Moschee durchzuführen oder um Auflagen, die Karikaturen auf einer solchen Demonstration oder anderen Veranstaltung öffentlich zu zeigen. (...) Die Rechte des Zeichners, sich gegen die unerlaubte Nutzung seiner Zeichnungen und seines Namens zu wehren, bleiben davon unberührt. (...)