
(...) In der Regelung der Wehrpflicht nur für Männer wurde kein Bruch des Grundgesetzes gesehen, weil das Grundgesetz selbst diese Verpflichtung in Artikel 12 a vorgesehen hat. Die Wehrpflicht für Männer konnte somit nicht gegen das Grundgesetz - also quasi gegen sich selbst - verstoßen. (...)