
(...) Selbstverständlich ist, daß Personen islamischen Glaubens, die sich in Deutschland aufhalten, sich genauso an alle in Deutschland geltenden Gesetze halten müssen, wie dies für Menschen anderen Glaubens auch gilt. Die staatlichen Gesetze, insbesondere die Grundsätze unserer Verfassung, gehen im Zweifel religiösen Regeln vor. (...)