(...) Und ein Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und der Wählbarkeit tritt durch eine Verurteilung nicht automatisch ein, sondern muß extra durch das Gericht angeordnet werden und ist auch nur für einen begrenzten Zeitraum möglich. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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