
(...) Wenn die BVG nun von Ihnen eine "Trägerkarte" sehen und kontrollieren will, dann soll dies wohl dazu dienen, daß niemand zu unrecht eine Verbilligung der Fahrkarte in Anspruch nimmt. Ich kenne solche "Trägerkarten" bisher nicht. Wenn Sie mir eine Kopie übermitteln, werde ich klären, ob unverhältnismäßig viel an Datenhergabe von Ihnen verlangt wird. (...)