(...) Geheimdienstliche Agententätigkeit für eine fremde Macht ist nach § 99 Strafgesetzbuch strafbar. Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, sie abzuwehren. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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