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Halina Wawzyniak
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Frage von Sven K. •

Frage an Halina Wawzyniak von Sven K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Wawzyniak,,

das Konzept der Bürgerversicherung sieht vor, dass Privatversicherte, die in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln, ihre Altersrückstellungen "mitnehmen" können. Was ich nicht verstehe, ist, was dann aus ihnen wird. Die Beiträge zur neuen Bürgerversicherung sollen sich ja streng nach dem Einkommen richten. Wobei helfen mir dann meine "mitgenommenen" Altersrückstellungen? Ist der Eindruck richtig, dass sie in Wahrheit verloren wären?

Mit freundlichen Grüßen
Sven Kässler

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Kässler,

ich danke Ihnen für Ihre Frage zum Thema Bürgerversicherung, die ich Ihnen gern beantworte:
Unser Konzept sieht nicht vor, dass privat Versicherte ihre Alterungsrückstellungen mitnehmen in die BBV, denn eine individuelle Zuordnung ist nicht möglich. Die Alterungsrückstellungen sind sozusagen nie Eigentum der Versicherten, sondern ein Versprechen der PKV.
Sie werden in den Bilanzen der PKV erfasst als Rückstellungen für zukünftige Alterung der Versicherten. Wenn die Grundlage dafür wegfällt, weil die versicherten in die BBV wechseln, muss das jeweilige Unternehmen die Rückstellungen auflösen. Da in Zukunft die GKV das Risiko der Alterung der früher PKV-Versicherten trägt, sind Ausgleichzahlungen von der PKV zur GKV möglich. Dadurch bleibt der Vorgang bilanzneutral für die PKV.
Den PKV-Versicherten würde durch den Einbezug in die GKV keineswegs etwas weggenommen. Das Leistungsniveau wird beibehalten (über Zusatzversicherungen), die Alterungsrückstellungen korrekt übertragen. Hinzu kommt, dass Untersuchungen zufolge rund 80 Prozent der PKV-Tarife Leistungen unterhalb des GKV-Niveaus anbieten. Viele PKV-Versicherte sind unzufrieden, hohen Beitragssteigerungen ausgesetzt und würden eine hochwertige und finanzierbare solidarische Krankenversicherung durchaus schätzen.

Herzliche Grüße
Halina Wawzyniak